Auch Ihr Öltank braucht eine Wartung. Die Lecküberwachung und der Grenzwertgeber müssen jährlich geprüft werden. Ein Schaden kann hier erheblich werden.
Vertrauen Sie einem Fachbetrieb nach WHG § 19. Alle 5 Jahre sollten Sie den Tank reinigen lassen. Mit der Zeit setzen sich Feststoffe und Wasser am Boden ab.
Erreichen diese Ablagerungen die Höhe des Ansaugventils kommt es zu einer Störung. Besonders preiswert ist es, wenn wir im Zuge Ihrer Kessel- und Brennerwartung diese Arbeiten gleich mit erledigen.
Gem. Bundesdatenschutzgesetz § 26 (BGBl.l 1977 S. 201) setzen wir den Kunden hiervon in Kenntnis, dass für die Durchführung des technischen und kaufmännischen Geschäftsablaufes die erforderlichen Daten des Kunden gespeichert werden können.